Wir beantragen Ihre individuelle Förderung
Sicheren Sie sich für Ihr Vorhaben eine staatliche Förderung und tragen gleichzeitig zur Erreichung der Klimaziele bei.
Gerne beraten wir Sie, in welchem Rahmen Ihr Anliegen förderfähig ist und welche Dienstleistungen wir Ihnen anbieten können.
Unser Energie-Effizienz-Experte Kai vom Lehn steht Ihnen gerne bei weiteren Fragen rund um die Förderprogramme zur Verfügung.
Allgemeine Hinweise
Fördermöglichkeiten BEG EM
15%
Gebäudehülle
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Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung / Aufbereitung von Vorhangfassaden
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Erneuerung, Ersatz, oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren
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Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
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Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto
15%
Anlagentechnik
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AUSSER HEIZUNG
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Einbau & Austausch / Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/ Kälterückgewinnung
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Efficiency Smart Home
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Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto
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Technische Mindestanforderungen muss ein EEE prüfen
bis zu 70%*
Wärmeerzeuger
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Solarkollektoranlagen 25%
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Biomasseheizungen 10%
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Wärmepumpen 25%
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Stationäre Brennstoffzellenheizungen 25%
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Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien 25%
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Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen:
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Wenn keine Biomasse als Brennstoff eingesetzt wird 30 %
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Wenn Biomasse als Brennstoff für die Spitzenlast eingesetzt wird 25 %
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Wenn auch Biomasse als Brennstoff eingesetzt wird 20 %
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Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz 25%
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Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien 30%
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Boni möglich nach individueller Prüfung (max. Förderung 70%)
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Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto
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Technische Mindestanforderungen muss ein EEE prüfen
15%
Heizungs-optimierung
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Hydraulische Abgleich der Heizungsanlage (Voraussetzung für alle Maßnahmen bei wassergeführten Heizungssystemen)
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Austausch/ Anpassung von Heizungspumpen
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Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
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Optimierung der Wärmepumpe
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Dämmung von Rohrleitungen
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Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
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Die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
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Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto
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Technische Mindestanforderungen muss ein EEE prüfen
+
50%
Fachplanung
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Wenn eine Baubegleitung beansprucht wird, müssen wir dies vor der Antragstellung wissen / normalerweise werden EM aber ohne durchgeführt
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Die jährlichen förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro pro Kalenderjahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid
* Die Förderungen für Wärmerzeugern werden ab 2024 über das KfW Portal abgewickelt. Genauere Informartionen dazu, finden Sie hier: Heizungsförderung KfW